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Aktuellen Entwicklungen im Nationalrat bezüglich des Wohn- und Baupakets.

 

 

 

 

 


**Zusammenfassung der 255. Sitzung des Nationalrates zum Wohn- und Baupaket:**
1. **Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühren bei Immobilienkäufen:**
  - Temporäre Streichung der Gebühren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € für Eigenheime.
  - Voraussetzungen: Die Immobilie muss selbst genutzt werden und ein dringendes Wohnbedürfnis muss vorliegen.
  - Das Rechtsgeschäft muss nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden. Der Antrag ist zu stellen zwischen Juli 2024 bis Juli 2026. 
  - Ausnahmen: Vererbte und geschenkte Immobilien.
2. **Beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten:**
  - Neubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden und ökologischen Standards entsprechen, können jährlich mit 4,5 % abgeschrieben werden.
3. **Ökozuschlag für thermisch energetische Sanierungen:**
  - Ein Ökozuschlag von 15 % der Aufwendungen für thermisch energetische Sanierungen, wie Heizkesseltausch, Dämmung von Außenwänden, Fensteraustausch, usw., wird befristet für zwei Jahre gewährt.
4. **Wohnbauförderung:**
  - Den Ländern werden Zuschüsse für Darlehen bis zu 200.000 € gewährt.
  - Bei Krediten gilt eine jährliche Zinsbelastung von 1,5 %.

 

 

 

**Quelle:** Informationen von der Wirtschaftskammer Steiermark, März 2024.

 

**Kontaktdaten:**
- Immobilientreuhand Mag. Helzl
- Burggasse 17, 8010 Graz
- T: 069910401200
- E-Mail: 
office@helzl.com
- Website: 
www.dieimmobilienkanzlei.info

 

 

 


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